Pflegeberatung

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Pflegeberatung - Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und stellt oft eine große Herausforderung für die Betroffenen und ihre Angehörigen dar. Um in dieser schwierigen Situation Unterstützung zu finden, gibt es die Pflegeberatung nach §37.3 des Sozialgesetzbuches XI.

Die Pflegeberatung ist ein kostenloses Angebot der Pflegeversicherung und soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei helfen, den Alltag besser bewältigen zu können. Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Pflegeberater, die über umfassende Kenntnisse im Bereich der Pflegeversicherung und der Leistungen verfügen.

Im Rahmen der Pflegeberatung werden individuelle Bedürfnisse und Anliegen besprochen und Lösungen erarbeitet. Dabei geht es beispielsweise um Fragen zur Pflege zu Hause, zur Finanzierung von Pflegeleistungen oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Die Pflegeberater informieren über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung und helfen dabei, den notwendigen Pflegebedarf zu ermitteln. Sie unterstützen auch bei der Auswahl geeigneter Pflegeeinrichtungen oder Pflegekräfte.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Pflegeberatung ist die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegeberater helfen dabei, die Anträge korrekt auszufüllen und einzureichen.

Die Pflegeberatung ist ein wichtiger Baustein der Pflegeversicherung und trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten. Nehmen Sie das Angebot der Pflegeberatung nach §37.3 in Anspruch und lassen Sie sich professionell beraten.

Der Pflegeberatungseinsatz, auch Qualitätssicherungsbesuch oder Beratungsbesuch genannt, ist ein
regelmäßiger Beratungstermin für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden
und Pflegegeld beziehen. Je nach Pflegegrad und Leistungsform ist die Pflegeberatung auch
verpflichtend einzuholen (weitere Informationen unten). Pflegeberater/innen beraten und
unterstützen beim Beratungsbesuch pflegende Angehörige und helfen dabei die Qualität der Pflege
zu optimieren und sicherstellen.
Der Gesetzgeber definiert im § 37.3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) den Beratungseinsatz wie folgt:
„Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen
Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.“
Wir bieten die Pflegeberatung in Krefeld an. Unsere Pflegeberater/innen
führen gerne auch bei Ihnen den Beratungseinsatz durch. Melden Sie sich einfach.

Pflegeberatung

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Pflegegrad Rhythmus der Pflegeberatung Fristen
Pflegegrad 1
Keine Pflicht
Es besteht aber das Recht eine Pflegeberatung
keine
Pflegegrad 2 und 3
Pflicht - halbjährlich
30.06., 31.12.
Pflegegrad 4 und 5
Pflicht - vierteljährlich
31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Ablauf und Inhalte der Pflegeberatung

  • Unsere Pflegeberater/innen beurteilen, ob die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt ist.
  • Prüfung der Notwendigkeit einer Höherstufung des Pflegegrades.
  • Bedarf von Hilfsmitteln, z. B. Rollator, Badewannenlifter oder Pflegehilfsmittel.
  • Praktische Tipps für den Pflegealltag, z.B. Mobilisation.
  • Hinweise zur Entlastung der Pflegepersonen.
  • Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und an die Pflegekasse übermittelt.

PFLEGE optimal - Unsere Pflegeberatung

Von heute auf morgen pflegebedürftig – und jetzt? Zuerst gilt: Bloß nicht die Nerven zu verlieren. Suchen Sie sich Experten, die Sie in der für Sie ungewohnten Situation unterstützen und Ihnen zeigen, wie es weitergeht. Mit einer besonderen Ausbildung in der Pflegeberatung sind wir dazu befähigt, Sie rund um die Pflege zu beraten. In den meisten Fällen ist die Pflegeberatung für Sie kostenlos und wird von den Pflegekassen übernommen.

Pflegeberatung für Betroffene:
So unterstützen wir Sie

Ob altersbedingt, durch einen Unfall oder durch eine Krankheit: Wenn Sie selbst, Ihr Partner, eine Elternteil oder ein anderes Familienmitglied betroffen ist, tauchen viele Fragen auf.

Als Pflegeberater in Krefeld ist es unsere Aufgabe, den individuellen Hilfebedarf zu erarbeiten und Sie bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Wir stellen Ihnen nicht nur das notwendige Informationsmaterial zur Verfügung, sondern erklären Ihnen unterschiedliche Versorgung- und Unterstützungsmöglichkeiten. Das beinhaltet auch alle Fragen zu den offiziellen Wegen: Zum Beispiel: wie beantrage ich einen Pflegegrad oder wie eine Haushaltshilfe. Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung der Anträge und stehen Ihnen in der neuen Lebenssituation zur Seite.

Schulungen für Angehörige bei Pflegebedürftigkeit

Im Rahmen der Pflegeberatung bietet unser geschultes Personal Schulungen für Angehörige bei Pflegebedürftigkeit an. Dabei zeigen wir Ihnen, wie Sie eigenständig die Pflege von Angehörigen abdecken können. Zu den Inhalten gehören zum Beispiel Hygiene, Körperpflege und Prophylaxe, rechtliche Grundlagen, Ernährung, die Erklärung von ausgewählten Krankheitsbildern, Umgang mit Sterbenden oder die Pflegedokumentation.

Pflegebedürftigkeit: Plötzlicher Pflegefall - wir helfen weiter!

Gerne möchten wir Ihnen in diesem Bereich erste Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit beantworten:

Was sind Pflegegrade?
Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Seit Januar 2017 gilt in Deutschland das Pflegestärkungsgesetz II, das Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt hat. Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht wie bisher an dem zeitlichen Pflegeaufwand, sondern am Grad der Selbstständigkeit. Dabei wird zwischen fünf unterschiedlichen Pflegegraden unterschieden: Der erste Pflegerad setzt eine geringe Einschränkung der Selbstständigkeit voraus, der fünfte Grad entsprechend eine starke Einschränkung. Um den Grad der Einschränkung festzustellen, wird in sechs Modulen überprüft, wie hoch die noch vorhandene Selbstständigkeit ist. Es wird zwischen den Modulen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeit, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte unterschieden.

Wer ist pflegebedürftig?

Der Paragraph 14 SGB XI bestimmt alle Personen als pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingt unter einer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit leiden und deshalb Unterstützung benötigen. Außerdem werden Personen als pflegedürftig geführt, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen nicht mehr selbstständig bewältigen können.

Wie hoch ist das Pflegegeld?
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen werden nach den unterschiedlichen Pflegegraden berechnet. In der folgenden Grafik geben wir Ihnen nicht nur einen Überblick über die unterschiedlichen finanziellen Leistungen, sondern auch über die Änderungen, die durch das Pflegestärkungsgesetz 2017 zustande gekommen sind.

Welche Leistungen deckt der Pflegegrad ab?
Wofür zahlt die Pflegeversicherung?
An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?

Die Leistungskosten, die von der Pflegeversicherung bezahlt werden, können flexibel eingesetzt werden. Wir helfen Ihnen dabei, einen Leistungskatalog zu erarbeiten, der auf Ihre individuelle Situation passt.
Dazu kann zum Beispiel Pflege und Unterstützung in den eigenen vier Wänden gehören: Das abdecken grundpflegerischer Tätigkeiten wie Unterstützung bei der Körperpflege oder der Medikamentengabe sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Außerdem kann Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege abgedeckt werden. Pflegehilfsmittel und Umbaumaßnahmen in der Wohnung wie den Einbau eines Treppenlifts oder der behindertengerechte Umbau des Badezimmers können auch durch die Pflegeversicherung finanziert werden. Auch werden Pflegekurse für Angehörige übernommen.

Natürlich hängt die Höhe der Leistung auch immer von der Schwere der Beeinträchtigung ab. Wir beraten Sie dazu gerne.